Haben Sie dieses Jahr schon Ihre jährliche Rentenauskunft erhalten?
Wenn nein, dann lesen Sie bitte am Ende, wie Sie diese anfordern.
Wenn ja, haben Sie diese auch wirklich verstanden?
Hier eine kurze Erklärung. Laden Sie dazu folgende echte Rentenauskunft herunter ». Es handelt sich um eine Auskunft für eine Frau, Jahrgang 1950, die 45 Jahre Arbeitszeit erreichen kann.
Grundvoraussetzung. Es ist die eigene Auskunft.
- Punkt 1: Aus welchem Jahr ist die Auskunft und wie hat sich diese zum Vorjahr verändert?
- Punkt 2: Bis wann muss ich regulär arbeiten. Unter Punkt 2 steht es ganz exakt.
- Punkt A): Was bekomme ich bei Erwerbsminderung. (Wann und ob Sie dies bekommen, sollten Sie zwingend in Erfahrung bringen)
- Punkt B): Was bekomme ich, wenn ich ab sofort nicht mehr einzahle.
- Punkt C): Was bekomme ich vielleicht, wenn ich bis zum Schluss einzahle.
- Punkt D): GENAU LESEN. HIER STEHT EIN GANZ WICHTIGER SATZ!
Fazit:
Aktueller Stand: Mit 67 gibt es eine abschlagsfreie Rente von 969 €, wenn noch 5 Jahre eingezahlt wird.
Mehr als eine Grundsicherung ist dies nicht. Die Kundin hat aber Punkt D beachtet und kann sich nicht nur über mehr Rente freuen, Sie könnte auch früher in Rente gehen.
Für weitere Fragen zur Rentenauskunft, die Auswirkungen einer zu geringen Rente, richtige Lösungen
rund um Punkt D oder eine Bewertung der aktuellen Situation fragen Sie Ihren Ansprechpartner bei der Mitteldeutsche Finanzgruppe.
*Die Rentenauskunft wird automatisch zu geschickt, wenn 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wurde und die Person mindestens 27 Jahre ist.